Hintergrund:

Die A.R.A.S. ist, wie der Name schon sagt, ein Zusammenschluß von Rechtsanwälten und Ärzten, um den betroffenen Mandanten, respektiven Patienten gemeinsam optimale Unterstützung und Beratung bieten zu können.

Initiiert wurde die A.R.A.S. durch das GIS Gutachteninstitut Dr. Schneider, Bochum, und drei mit diesem eng kooperierenden Anwaltskanzleien. Der Auslöser hierfür lag in der besonders unbefriedigenden Situation im Bereich der Verfahren über die Anerkennung von Schwerbehinderungen.

Die Zahl der Vorgänge, die von den Versorgungsverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2006 bearbeitet wurden, beträgt circa 2,1 Mio. Geschätzte 15% bis 30% (länderabhängig) der Bürger legen Widerspruch ein, davon aber nur ein geringer Anteil mit Unterstützung durch Anwälte oder zur Rechtsberatung zugelassenen Organisationen.

Grundsätzlich sollte ein Betroffener Widerspruch einlegen, wenn er mit dem Inhalt des Bescheides unzufrieden ist. Unzufrieden mit dem Bescheid kann ein Betroffener dann sein, wenn entweder der Bescheid nicht seinen Erwartungen entspricht, oder, im Rahmen einer Nachprüfung, ein bestehender Bescheid zu seinen Ungunsten von der Versorgungsverwaltung verändert worden ist.

Eine retrospektive Untersuchung an 3320 Akten von sechs verschiedenen Versorgungsämtern aus unterschiedlichen Bundesländern hat ergeben, dass auf etwa 70% der Fälle eine der Aussagen zutrifft. Dies wiederum bedeutet, dass zirka 1,4 Mio Bescheide pro Jahr erstellt werden, mit denen der Adressat unzufrieden ist, aber nur circa 400.000 Widersprüche eingehen.

Während der langjährigen Tätigkeit im Sozialrecht, also bei der Bearbeitung von sozialrechtlichen anwaltlichen Mandaten einerseits, bzw. ärztlicherseits bei der Tätigkeit als ärztlicher Gutachter und in der Betreuung und Versorgung von Patienten andererseits, haben sich folgende Kernpunkte seitens der Betroffenen herauskristallisiert:

  • Nach Erhalt des Bescheides verstehen die meisten Betroffenen den Bescheid nicht.
  • Mit der selbstständigen Einlegung des Widerspruchs fühlen sich schon viele Bescheid-Empfänger überfordert: „Ich verstehe den Bescheid nicht und weiß auch nicht, wie ich richtig Widerspruch einlegen soll. Mir hilft niemand so richtig, auch nicht bei der Entscheidung, ob es überhaupt Sinn macht, Widerspruch einzulegen.“
  • Wenn Widerspruch gegen den Bescheid erhoben wird, ist die Widerspruchsbegründungen in der Regel mangelhaft. Dazu hört man oft: „Mein Arzt konnte mir nicht wirklich helfen, der kennt sich auch nicht so richtig damit aus. Und ein Rechtsanwalt ist mir zu teuer, der kostet sicherlich gleich mehrere hundert Euro. Das kann ich mir nicht leisten! Und außerdem fühle ich mich in Gegenwart von Rechtsanwälten unbehaglich.“

Um dieser Problemlage Rechnung zu tragen, wurde in den letzten Jahren von uns ein Konzept entwickelt, das gerade auch die jenigen ansprechen soll, die bisher keinen Widerspruch oder keine Klage gegen Schwerbehindertenbescheid eingereicht haben, bzw. dies ohne fachliche Hilfe erfolglos versucht haben.

Das Konzept zur Hilfestellung im Bereich der Anerkennung von Schwerbehinderungen soll nach und nach auch auf andere Rechtsgebiet des Sozialrechts ausgedehnt werden.